Unsere Lieferungen,
Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch für alle
künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn die Geltung nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart worden ist. Spätestens mit der
Entgegennahme unserer Leistungen gelten diese AGBs als angenommen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen
unserer Kunden finden ausdrücklich keine Geltung. Gegenbestätigungen unserer
Kunde unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
widersprechen wir ausdrücklich.
§ 2 Angebote und
Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets
freibleibend und unverbindlich, d.h. sie sind auf jeden Fall als Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen gelten erst dann als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt
werden oder konkludent durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen
werden. Es gilt dann der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als
Auftragsbestätigung. Bestellbestätigungen gelten nicht als Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise und
Zahlungsbedingungen
Preislisten und andere
Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich
zuzüglich Versand- und Transportkosten, sowie Frachtversicherung bei
Paketversand ab Lager. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung
der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig.
Jede Zahlung wird auf die
jeweils älteste, offene Rechnung verbucht, soweit die AoA nicht etwas anderes
bestimmt.
Offensichtliche Rechen -
bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon
erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen Betrag beglichenen Rechnungen.
Nur unbestrittene oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf
Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
Verzugszinsen werden mit 5%
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Eventuell
vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern sich der Kunde mit der Zahlung
von früheren Lieferungen in Verzug befindet.
Gerät der Kunde in Verzug,
ist die AoA berechtigt nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf.
dem Betrieb des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die AoA ist
berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu untersagen, bis der
Kaufpreis beglichen ist.
Werden dem Verkäufer nach
Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer
Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf
schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit
des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer
angemessenen Frist, vom Käufer nach unserer Wahl Zug – um - Zug – Zahlung,
entsprechende Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen und im Weigerungsfalle
vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte
Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
§ 4 Lieferzeiten,
Sonderposten, Re-Marketing-Ware
Lieferfristen und – Termine
sind nur verbindlich, wenn sie durch die AoA schriftlich bestätigt sind.
Lieferfristen beginnen ab Bestätigung zu laufen.
Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik,
Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich fallende Ereignisse
bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist, soweit diese
Umstände nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von
erheblichen Einfluss sind. Die genannten Umstände suspendieren die AoA für die
Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Dies gilt
auch, wenn solche Hindernisse beim Lieferanten der AoA oder deren
Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der
Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die
Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist
liefern will. Der Verkäufer selbst hat das Recht auch ohne diese Anforderung
nach angemessener Wartefrist vom Vertrag zurück zu treten. Erklärt sich der
Verkäufer auf die Anforderung nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Verkäufer haftet
hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
hinsichtlich seines eigenen Verschuldens und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für
das Verschulden seiner Vorlieferanten hat er nicht einzutreten. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen
Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Käufer abzutreten.
Im Falle einer
Lieferverzögerung, die der Verkäufer zu vertreten hat, ist der Käufer
verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist
zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung
vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
Bei allen Sonderposten
(Re-Marketing-Ware) erfolgt Lieferung stets nur, solange der Vorrat reicht, ist
der Vorrat erschöpft, gilt die Leistung der AoA als unmöglich und entbindet die
AoA von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Kunden baldmöglichst über die
Nichtverfügbarkeit der Ware unterrichten und Gegenleistungen baldmöglichst
erstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§ 5 Gefahrenübergang und
Abnahme
Teillieferungen sind in
zumutbaren Umfang zulässig.
Der Kunde hat die Pflicht,
die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offenbaren technischen
Mängeln behaftet ist. Zuschnitte und Maßanfertigungen sind generell von der
Rückgabe ausgeschlossen. Verweigert der Kunde die Abnahme der bestellten Ware,
so kann die AoA dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit
der Erklärung, dass die AoA nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung
ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu
verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die
Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig ist, dass er auch
innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
Verlangen wir Schadensersatz
gemäß vorherigem Absatz, so beträgt dieser 19 % des vereinbarten Kaufpreises
(Gewinnspanne). Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
wir einen höheren Schaden oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt
bis zum vollständigen Ausgleich aller – auch künftiger – Forderungen des
Verkäufers nebst Zinsen und Kosten unser uneingeschränktes Eigentum. Sie ist
getrennt von anderer Ware zu verwahren. Bei laufender Rechnung sichert das
vorbehaltene Eigentum die Saldenforderung des Verkäufers. Dies gilt insbesondre
für juristische Personen des öffentlichen Rechts, für öffentliche rechtliche
Sondervermögen und Kaufleute, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb eines
Handelsgewerbes gehört.
Der Kunde ist verpflichtet,
die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu versichern und versichert zu halten. Er
tritt hiermit für den Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer
bis zur Höhe unsere Forderung an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf
Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und
diesen unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt er beides, stellt dies eine
Vertragsverletzung dar, die zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Kunde ist befugt, die
gekaufte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu
verarbeiten, sofern wir hierfür schriftlich unsere Zustimmung erteilen.
Wird die Vorbehaltsware vom
Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die
neue Sache wird Eigentum des Verkäufers.
Bei Verarbeitung zusammen
mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an
der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der
anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem
Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder
vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung
Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer mit Eigentum nach dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der
Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im
Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als
Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu
verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt, d.h. im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses, die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. bei Verarbeitung vor Veräußerung in
Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils des Verkäufers mit allen Nebenrechten
und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der
Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers. Steht die
weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt
sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des
Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen des Eigentums des Verkäufers an Dritte sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.b. Versicherung –
unerl. Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt
den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für
dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Der Verkäufer wird von der
eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seine
Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des
Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu
benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den
Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen
Soweit der Wert der
Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen
des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Bei vertragswidrigen
Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug oder anderweitiger
Verletzungen seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt – sind wir berechtigt,
unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche die Vorbehaltsware heraus zu verlangen
und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Fristsetzung die Ware unter
Anrechnung des Verwerterlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf
bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahmen und der Verwertung
des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes
durch uns, für den Fall , dass der Kunde seinen Verpflichtung nicht nachkommt,
bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein
Teilzahlungsgeschäft eines nicht Kaufmannes. In diesem Falle finden die
Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung.
Mit Zahlungseinstellung und
/ oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren erlöschen das Recht zur
Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die
Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die
Rechte des Insolvenzverwalters.
§ 7 Gewährleistung
/Transportschäden
Die Gewährleistungsfrist
für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern im Sinne des §13 BGB zwei Jahre
ab Übergabe der Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des §13
BGB sind, beträgt sie ein Jahr.
Die offerierte Ware ist grundsätzlich von gebrauchter Natur, es sei denn es ist
ausdrücklich anders angegeben. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt gegenüber
Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe der
Ware. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist eine Gewährleistung
ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft,
das arglistige Verschweigen eines Mangels oder falls und soweit eine Garantie
gegeben wurde.
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Schadensersatzansprüche bleiben von
den Regelungen des Absatzes 3 und 4 unberührt.
Die Gewährleistung im Falle der Übernahme einer Gewährleistung für die
Beschaffenheit der Ware oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines
Mangels bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Gleiches gilt für die
Vorschriften der §§ 478, 479 BGB zum Rückgriff des Unternehmers gegen den
Lieferanten.
Soweit ein
Gewährleistungsausschluss nicht greift gilt: Der Kunde ist nur berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, wenn
er nach Mitteilung der AoA eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder
Nachlieferung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist oder die AoA
Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verweigert.
Ansprüche können nur
anerkannt werden, wenn das defekte Gerät oder die defekte Komponente selbst
vorgelegt wird.
Ausgenommen von der
Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen
Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind, sowie Ver-
und Gebrauchsmaterial an sich.
Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Veräußert der Kunde die
von uns gelieferten Hardware oder Software an Dritte, ist es ihm untersagt,
wegen der damit verbundenen gesetzlichen oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
§ 8 Schadensersatzansprüche
Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche ( nachfolgend Schadensersatzansprüche ) gegen uns,
sowie gegenüber unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus
welchen Rechtsgrund , insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung , insbesondere auch für indirekte
oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Der Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit
Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Lieferung der Geräte, sofern
die Ansprüche nicht auf Vorsatz beruhen.
§ 9 Servicebedingungen
Zur Prüfung ihrer Ansprüche
ist eine Kopie der Kaufrechnung notwendig. Erbringen Sie diesen Nachweis nicht,
erhalten Sie die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr unfrei zurück. Bei
fehlenden Hersteller- und oder Identifizierungsetiketten verfallen jegliche
Garantieansprüche des Kunden.
Fehlerbeschreibung :
Bei Geräten, die ohne
genaue Fehlerbeschreibung ( „defekt" oder „zur Reparatur" ist nicht
ausreichend ) bei uns eintreffen hat die AoA das Recht der Wahl zwischen
Durchführung einer kostenpflichtigen Fehlerdiagnose oder der unreparierten
Rücksendung gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste.
Unberechtigte Beanstandungen:
Im Falle unberechtigter
Beanstandungen ( Kein Fehler feststellbar, wahrscheinlich Bedienungsfehler )
wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste
zurückgeschickt oder eine Gutschrift abzgl. der entstandenen Kosten erstellt. ,
§ 10 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Be-lehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wieder-kehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbin-dung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Art of Adit Ltd.
MarionKarbach
Suderoder Straße 37
12347 Berlin Deutschland
Fax: 03212 1016739
E-Mail:
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-zugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zu-stand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlas-sung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzu-führen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestim-mungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zu-rückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Wa-re der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Be-trag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 11 Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht.
Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AoA und
dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann und
gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist Berlin. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher
Gerichtsstand Berlin. Der gleiche Gerichtstand gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 12 Datenschutz
Die AoA ist berechtigt,
bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene
Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die
Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den
Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder
Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Stand 01.10.2007
Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 10. Juni 2010 )